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Versicherung

Versichert sind die Sportler des Vereins über die Lloyd-Versicherungs-AG über die der Landessportbund Brandenburg (LSB) seine Mitglieder versichert hat.

Jährlich gibt es allein in Brandenburg 7-8 Todesfälle zu beklagen. Allein im letzten Jahr wurden 108 Anträge auf Invalidität gestellt, welche einen Anspruch gegen die Versicherung von je 135.000,-- DM bedeuten. Insgesamt hatte die Versicherung in den ersten Jahren mit Verlusten gearbeitet, bevor sie die Beiträge erhöhte. So betrug der Jahresbeitrag zur Versicherung Anfang 1991 1,46 DM je Jahr; derzeit beläuft er sich auf 2,80 DM. Diese Versicherungsbeiträge sind im Beitrag der Sportvereine zum Landessportbund enthalten (z.Zt. zahlen wir 10,00 DM je Mitglied und Jahr an des LSB).

Der Versicherungsschutz innerhalb des Sportvereins besteht zum einen für die sporttreibenden Mitglieder gegenüber Unfällen, die während des regulären Trainingsbetriebs passieren als auch gegen Unfälle, die in Ausübung anderer Tätigkeiten für den Verein (nur satzungsmäßig vorgesehene Tätigkeiten) vorkommen. Diese Unfallversicherung ist eine sogenannte Gruppenunfallversicherung. Neben der Unfallversicherung hat der LSB für sich und seine Mitglieder auch eine sehr umfassende Haftpflichtversicherung.

Doch zunächst zur Unfallversicherung. Als Unfall werden plötzliche, unvorhersehbare auf den Körper einwirkende Ereignisse gewertet. Die Unfallversicherung trägt keine Heilbehandlungskosten! Das heißt: Hier empfiehlt sich eine private Ergänzungsversicherung dazumal nicht alle Eventualitäten (insbesondere Zahnersatz nur anteilig) von der Lloyd abgedeckt sind und übernommen werden.

Der Unfallversicherungsschutz des LSB baut sich auf 4 Säulen auf:
1. Krankenversicherung (diese trägt auch Heilbehandlungs- und Krankentransportkosten)

2. Gruppenunfallversicherung

3. Verwaltungsberufsge- nossenschaft (versichert sind Übungsleiter, Platzwarte und andere Personen, die zum Verein in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis stehen, und das auch auf den Wegen zur und von der Arbeit, da es sich hierbei um Berufsunfälle handelt)

4. private Unfallversicherung
Kurz etwas zur Verwaltungsberufsgenossenschaft: Diese ist für den Verein kostenlos, soweit die an den Übungsleiter, Platzwart oder sonstig für den Verein Tätigen nicht 2.400,-- DM im Jahr übersteigen. Für den Elbe-Elster-Kreis ist die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) mit Sitz in Dresden zuständig.

Weil es sich bei Unfällen von für den Verein tätigen Personen um Berufsunfälle handelt, werden von der VBG alle Heilbehandlungskosten (ohne Einschränkung und Vorbehalte) getragen und auch evtl. erforderlich werdende Rehabilitationsmaßnahmen einschließlich Umschulungen. Nicht zuletzt sogar Witwen- und Waisenrenten! Wer sich für den durch die VBG gebotenen Versicherungsschutz näher interessiert, kann gern einmal beim Vorstand wegen eines Lehrgangs bei der VBG nachfragen. Diese Lehrgänge sind im übrigen kostenfrei (sogar die Fahrtkosten, Unterbringung und Verpflegung werden von der VBG getragen). Für die neuen Bundesländer gibt es ein Schulungsheim in Stendal. Der dort angebotene Lehrgang heißt: "Gesetzliche Unfallversicherung im Sport".

Wenn es zu einem Unfall kommt, sollten regelmäßig zwei Unfallmeldungen erfolgen: Eine an die Lloyd und eine zweite an die VBG. Grundsätzlich übernimmt die Unfallversicherung der Lloyd zwar keine Transportkosten, wohl aber Bergungskosten. Hier gibt es eine kleine Chance, den Eigenanteil für den Krankentransport evtl. über die Lloyd-Versicherung geltend zu machen, da diese auch Bergungskosten übernimmt.

Versichert sind über die Lloyd zunächst alle Vereinsmitglieder, Teilnehmer an einem Schnupperkurs (bis zu 4 Wochen), Teilnehmer an Breitensportveranstaltungen, Betreuer (Personen die im Auftrag des Vereins z.B. mit zu Lehrgängen fahren) und weitere im Auftrag des Vereins tätige Personen (für den Satzungszweck). Satzungsmäßige Zwecke heißt: Training, Wettkampf, Festivitäten und Arbeitseinsätze; nicht versichert sind kommerzielle Zwecke (d.h. insbesondere der Bereiche "Geschäftsbetrieb").

Mitglieder des Vereins sind nur auf der Sportstätte selbst versichert, während Betreuer, Übungsleiter und sonstige für den Verein tätige Personen auch auf den Wegen versichert sind.

Krankenhaustagegeld ist in der Unfallversicherung des LSB nicht enthalten, wohl aber Zahnbehandlungskosten bis 500,00 DM Selbsbeteiligung und auch Brillschäden bis max. 100,00 DM. Dies ist zwar nicht viel aber immer noch weit besser als gar nichts.

Die Versicherung tritt erst bei einer Schädigung ab 20% an. Die Leistung aus der Unfallversicherung beträgt maximal 65.000,00 DM.

Interessant vielleicht auch der Versicherungsschutz bei Fahrten mit privaten KFZ zu Lehrgängen. Beim Transport von Sportlern sind die Wege unfallversichert. Die Mitfahrer haben bei einem selbstverschuldeten Unfall einen Anspruch aus der Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters und zwar wegen Körperschäden und auch Schmerzensgeld. Schäden am KFZ sind nicht versichert!

Es besteht jedoch für den Verein die Möglichkeit, eine pauschale KFZ-Kaskoversicherung für Fahrzeuge des Vereins abzuschließen. Hier sind Fahrzeuge der Mitglieder, Firmenfahrzeuge der Mitglieder, sowie Fahrzeuge von in häuslicher Gemeinschaft mit dem Mitglied lebenden Eltern und Geschwistern für Fahrten im Auftrag des Vereins kaskoversichert (ausgenommen Parkplatzschäden). Die Höhe des hier zu entrichtenden Beitrags richtet sich nach der Zahl der Mitglieder des Vereins. Bei einer Mitgliederzahl bis 250 Sportler und einer Selbstbeteiligung von 300,-- bis 350,-- DM betrüge der Jahresbeitrag nur 387,30 DM. Es wäre zu überlegen, ob unser Verein nicht auch eine derartige Versicherung abschließt. Auch hier ist eine Versicherung kommerzieller Zwecke ausgeschlossen.

Die vom LSB für seine Mitglieder abgeschlossene Haftpflichtversicherung ist umfassend und beinahe lückenlos. Einige wenige Ausnahmen bestehen hinsichtlich besonders gefährdeter Sportarten. Hier seien nur einige wenige versicherte Risiken genannt: z.B. das Bauherrenrisiko bis zu einer Bausumme von 500.000,00 DM und nicht zuletzt auch die Vernachlässigung der Aufsichtspflicht durch den Übungsleiter ist mitversichert (Diensthaftpflicht).

Damit die Haftpflichtversicherung überhaupt zum Tragen kommen kann, muß ein Verschulden seitens des Vereins vorliegen. Sollte dies nicht der Fall sein und an den Verein unberechtigte Ansprüche gestellt werden, so stellt sich der Versicherer schützend vor den Verein (sog. passiver Rechtsschutz).

Grundsätzlich müssen Haftpflichtschäden sofort bearbeitet werden und Ansprüche an den Versicherer weitergemeldet werden; niemals dürfen Ansprüche aus der Vereinskasse beglichen werden, da dies einem Schuldanerkenntnis gleichkommt. Soweit anderweitig Versicherungsschutz besteht, leisten diese Haftpflichtversicherung vor (sog. Subsidiaritätsversicherung).

Die Haftpflichtversicherung reguliert auch Schäden innerhalb der Sportgruppe, d.h. Schäden, die sich die Sportler gegenseitig zufügen. Die hier abgedeckten Risiken beziehen sich ausschließlich auf Sachschäden. Personenschäden werden nicht beglichen, da es hierzu genügend Gerichtsurteile gibt, deren Tenor einhellig dahin abzielt: Wer zum Sport geht, nimmt auch das Risiko einer Verletzung auf sich.

Bei Reisen in die ehemaligen RGW-Staaten (Ostblock) ist eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen, die schon ab 0,60 DM je Tag zu haben ist; bei Reisen in die EG ist kein zusätzlicher Versicherungsschutz erforderlich, da möglich Versicherungsfälle über die Lloyd-Versicherung abgedeckt sind.

Für den Fall, daß der Verein ausländische Sportler einlädt, ist er auch für die Versicherung derselben verantwortlich, d.h. der Verein muß eine eigene Versicherung für die ausländischen Sportler abschließen.Ralph P. Görlach

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