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Beitragsbefreiung

Wieder einmal soll es in unserem Ratgeber ums liebe Geld gehen.

Immer wieder wird mir gesagt: "Ich war doch letzten Monat überhaupt nicht zum Training - warum soll ich denn da auch noch Beiträge bezahlen?"

Jenen kann ich nur entgegnen: Lest euch doch bitte die Aufnahmeanträge bzw. die Aufnahmebegleitschreiben durch und ihr werdet wissen warum ihr die Beiträge trotzdem bezahlen müßt.

Vor den Ferien wird zumeist auch extra darauf hingewiesen: Für Beitragsfreistellungen aus Urlaubsgründen ist es erforderlich, daß der voraussichtliche Trainingsausfall vorher bekanntgegeben wird und nicht erst hinterher (dann ist es nämlich bereits zu spät).

Ähnliches gilt für beruflich bedingten Trainingsausfall (z.B. Beginn des Studiums, einer Berufsausbildung in einer anderen Stadt oder Auswärtstätigkeit u.v.a.m.). Voraussetzung für einen möglichen Beitragserlaß aber weiterhin, daß man sich mehr als 10 Kilometer von seiner Wohnung oder seinem gewöhnlichen Aufenthaltsort entfernt aufhält.

Diese 10-Kilometergrenze wurde deshalb mit aufgenommen, damit niemand auf die Idee kommt, er könne die Beitragszahlung umgehen, indem er einfach behauptet er sei nicht da und in Wirklichkeit keine Lust hat.

Eine letzter wichtiger Punkt für jegliche Art von Beitragsbefreiungen ist der, daß es dem Antragsteller für mindestens einen vollen Kalendermonat (z.B. vom 01. Oktober bis 31. Oktober) aus vorgenannten Gründen unmöglich ist, am Training teilzunehmen.

Soweit so gut. Jetzt ist zumindest erst einmal bekannt, unter welchen Voraussetzungen eine Beitragsfreistellung möglich ist. Aber wie wird diese nun beantragt?

Auch dies ist an sich kein Problem. Man geht am besten zum zuständigen Trainer und sagt diesem Bescheid. (Bitte dann darauf achten, daß der Trainer die Beitragsfreistellung auch vermerkt.) Um sicher zu gehen könnt Ihr dem Trainer auch einen schriftlichen Antrag auf Beitragsfreistellung geben oder ihr schickt diesen gleich mit der Post.

Im Antrag selbst sollte natürlich euer Name und eure Anschrift stehen sowie der Zeitraum, für den Ihr nicht am Training teilnehmen könnt.

Das wär's eigentlich schon, was man zu diesem Thema sagen sollte. - Ach ja noch etwas: In Krankheitsfällen wird die Beitragsfreistellung selbstverständlich nachträglich gewährt, denn wer weiß schon im voraus, wann er krank sein wird? Einzige Voraussetzung in diesen Fällen ist ein ärztliches Attest.

Solltet Ihr weitere Fragen haben, so wendet euch bitte an die Geschäftsstelle oder schreibt an die Redaktion.



Ralph P. Görlach

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