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Beitragsentrichtung

Wie wir bereits in unserem Rundschreiben am Jahresende engekündigt hatten, wurde die Beitragskassierung umgestellt. Künftig sollen alle Geldgeschäfte nach Möglichkeit bargeldlos, d.h. über das Konto des Vereins abgewickelt werden.

Die Beiträge sind pünktlich zum ersten des Monats (also für Januar zum 01.01., für Februar zum 01.02. usw.) auf das Konto des Vereins zu überweisen. Maßgebend ist hierbei der Tag der Gutschrift auf dem Vereinskonto.

Viele haben mich bereits mehrfach daraufhin angesprochen, ob die Beiträge unbedingt monatlich entrichtet werden müssen. Natürlich nicht. Wer möchte, kann die Beiträge selbstverständlich auch quartalsweise, halbjährlich oder jährlich bezahlen. Hierbei ist jedoch zur Vermeidung von unnötigen Mahnläufen stets zu beachten, daß die Beiträge immer im Voraus zu entrichten sind.

Außerdem sollten auf dem Überweisungsträger nie der Name des Mitglieds sowie der Verwendungszweck (z.B. Beitrag 1. Quartal '94) fehlen. Aber ich denke, dies dürfte das kleinste Problem darstellen.

Wem all dies aber zu umständlich erscheint, kann sich jeglicher Sorgen um die Beitragsentrichtung entziehen und dem Verein eine Einzugsermächtigung erteilen. Ihr braucht nur das unten abgedruckte Formular auszufüllen und an die Geschäftststelle schicken. Dann nimmt Euch der Verein die ganze Arbeit ab.

Die Beiträge werden im Lastschriftverfahren von Eurem Konto pünktlich zum 01. jeden Monats abgebucht und Ihr könnt Euch so auch Arbeit und Geld sparen. Günstiger und Bequemer geht's einfach nicht.

Ein Problem bliebe aber zum Schluß noch bestehen: Was wird bei Krankheit, Urlaub u.ä.?

Nichts leichter als das: Wie immer sind die Beiträge natürlich im Voraus zu entrichten. Eine Ausnahme von der Regel gibt es nur dann, wenn der Beitragserlaß aus Urlaubsgründen vorab bestätigt wurde (zwingend erforderlich bei Urlaub, da sonst keine Beitragsfreistellung mehr möglich ist) oder aber aber bei länger andauernden Krankheiten auch für künftige Monate eine Beitragsfreistellung ausgesprochen wurde. Andernfalls müssen die Beiträge für die betreffenden Monate zunächst entrichtet werden. Nach erfolgter Bestätigung der Beitragsfreistellung durch den Vorstand werden die somit zuviel entrichteten Beiträge entweder auf kommende Monate angerechnet oder aber ausgezahlt (i.d.R. per Verrechnungsscheck oder Rücküberweisung).

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