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Beitragszahlung

Das Konzept des Vorstandes sieht vor, daß die Beiträge entweder monatlich auf das Konto des Vereins überwiesen werden, oder der Verein ermächtigt wird, die Beiträge im Lastschrifteinzugsverfahren vom Konto des Mitglieds abzubuchen. In ersterem Falle wird vom Mitglied die Vorlage einer Kopie des Dauerauftrages beim kontoführenden Kreditinstitut verlangt, damit sichergestellt ist, daß die Beiträge auch pünktlich entrichtet werden.

Einige werden sich nun sicher fragen, warum nun plötzlich das, wo doch die Mitgliederversammlung vor 2 Jahren eine bargeldlose Abwicklung der Beitragszahlungen abgelehnt hat!?

Zunächst ist die Situation eine grundlegende andere als damals, denn die Mitgliederzahlen sind heute mehr als doppelt so hoch wie vor 2 Jahren. Dadurch ist der Arbeitsaufwand in erheblichen Maße gestiegen und es ist nicht mehr mit hinreichender Sicherheit auszuschließen, daß bei der Übertragung der gezahlten Beiträge in Beitragslisten bzw. -karten Fehler unterlaufen. (Ihr kennt das Durcheinander ja selbst.)

Die Mahnläufe per 30.06. und 31.12. bedeuten für den Vorstand ein nicht unerhebliches Maß an Mehrarbeit, daß durch eine bargeldlose Abwicklung der Beitragszahlung (insbesondere durch den Lastschrifteinzug) stark reduziert werden kann.

Nicht zuletzt hat das Mitglied selbst einen "echten" Beleg dafür in der Hand, daß die Beiträge auch tatsächlich entrichtet wurden. Immer wieder wird behauptet: "Ich habe doch bezahlt!" obwohl in den Beitragslisten nichts vermerkt ist und für den Verein nach der gelten-den Beitragsordnung nur diese maßgebend sind.

Der Hauptgrund für die Ablehnung der bargeldlosen Beitragsentrichtung vor 2 Jahren waren die damit verbundenen Mehrkosten für Verein und Mitglieder. Mehrkosten für den Verein entstehen in unbedeutenden Maße, wenn man zudem die Kosten für das monatliche Erstellen der Beitragslisten und deren Führung gegenrechnet, entstehen so gesehen keinerlei Mehrkosten, nein es dürfte sogar eine Kosteneinsparung eintreten. Die zusätzlichen Kontoführungsgebühren für die Mitglieder können nicht vermieden werden. Aber schließlich steht es jedem Mitglied frei, wie oft es seine Beiträge zahlt, ob in 12, 4, 2 oder 1 Jahresrate. So kann das Mitglied selbst die Höhe der Mehrbelastung beeinflussen und hat dazu auch noch ein Beweismittel für die tatsächliche Entrichtung der Beiträge in der Hand.

Um dem Vorstand künftig Arbeit abzunehmen und die Beitragszahlung problemloser zu gestalten, strebt der Vorstand an, spätestens ab 01.01.1995 die bargeldlose Beitragsentrichtung als Normalfall vorzusehen.

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