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Neue Beiträge

Achtung!

Zwar hat der Vorstand bereits in der letzten Vereinszeitung auf die von der Mitgliederversammlung im März beschlossenen Änderungen im Beitragsrecht hingewiesen, jedoch wird dies anscheinend von der Mehrzahl der Mitglieder noch nicht hinreichend beachtet.

Ab dem 01.07.1999 gelten neue Beitragssätze:

Mitglieder bis 18 Jahre: 20,00 DM (erm. 10,00 DM)

Mitglieder ab 18 Jahre: 30,00 DM (erm. 15,00 DM)

Auch die Beitragsfälligkeit wurde geändert:

1. Halbjahr: fällig am 01.02.

2. Halbjahr: fällig am 01.08. jeden Jahres

Der Beitrag ist ohne Mahnung fällig und zu entrichten.

Mitglieder, die nicht pünktlich zahlen, müssen ab sofort nach Beitrags-Fälligkeit im Falle einer Mahnung ein Reuegeld von 10,00 DM zusätzlich zum Beitrag entrichten.

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