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AUSKUNFTSRECHT DER MITGLIEDER
 

Auskunftsrecht des Vereinsmitglieds

KG, Urt. v. 17.12.1998 - Kart U 3669/98, NJW 1999, 1486

Das Auskunftsrecht des Vereinsmitglieds über vereinsinterne Angelegenheiten beschränkt sich auf die Mitgliederversammlung; dem Vereinsmitglied in entsprechender Anwendung einschlägiger Vorschriften des Rechts der Personen- und Kapitalgesellschaften einen weitergehenden Auskunftsanspruch zuzusprechen, der zur Klage auf Erfüllung auch außerhalb der Mitgliederversammlung berechtigt, ist kein Raum.


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