Ich grüble gerade über der Frage, inwiefern und wieweit die Mitglieder eines eingetragenen Vereins für dessen Verbindlichkeiten haften.
Bitte geben Sie mir hierzu Auskunft
Haften kann grundsätzlich nur der Vorstand und dies zudem nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichen Fehlverhalten.
Eine Haftung der Mitglieder eines eingetragenen Vereins ist ausgeschlossen, da der Verein Rechtssubjekt ist. Die eine evtl. Haftung begründenden Rechtsgeschäfte werden durch den Verein (handelnd durch seinen Vorstand) abgeschlossen, nicht jedoch durch seine Mitglieder.