Sie sind hier: Der Vorstand
Zurück zu: Unser Verein
Weiter zu:
Interna
Allgemein:
Impressum
Kontakt
Das Amt des Dojoleiters ist kein Wahlamt. Der Dojoleiter ist neben dem Gesamtvorstand für Trainingsbelange zuständig.
Er ist für die Organisation des Trainings zuständig und hat insoweit alleiniges Entscheidungsrecht.
Gehe zu: Chronist: