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16.04.: Betriebsprüfung

Wie bekannt hatte der Verein bereits zum 31.12.2005 seine wirtschaftliche Tätigkeit (Kampfsport-Versand) ersatzlos eingestellt, um etwaigen negativen Auswirkungen vorzubeugen.

Trotzdem setzt das Amtsgericht anscheinend seine Prüfung fort und lässt nicht erkennen, dass es gewillt wäre, von der Prüfung abzurücken. Dabei verkennt das Vereinsregister ganz offensichtlich die Funktion und Möglichkeiten der Betriebsprüfung. Während das Amtsgericht aktuelle Informationen benötigt und nur aufgrund der aktuellen Betätigung des Vereins Entscheidungen fällen darf, kann die Betriebsprüfung nur Feststellungen für die Vergangenheit treffen.

Da wir Rechtssicherheit benötigen, werden wir natürlich nochmals an das Amtsgericht herantreten und es auffordern, dieses Verfahren unverzüglich einzustellen. Notfalls ist der Vorstand auch bereit, eine negative Feststellungsklage einzureichen. Uns ist wichtig, dass wir endlich wieder unserer normalen Tätigkeit nachgehen können und dieses Damokles-Schwert (Entzug der Rechtsfähigkeit) endlich verschwindet.

Das Finanzamt hat den Beginn der Betriebsprüfung für die Jahre 2003-2005 auf den 02.05.2007 festgesetzt.

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