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16.02.: Änderungsantrag SRD

Der Vorstand des SRD hat für die nächste Mitgliederversammlung einen Antrag gestellt wonach bereits ab dem 9. Kyu die Mitgliedschaft im SRD erforderlich ist. Hintergrund ist, dass damit die Vereinsarbeit besser finanziert werden soll.

Ich denke, dass dieser Ansatz zu kurz gedacht ist.

Einfacher und besser wäre es endlich eine Umlage je Mitgliederzahl im Verein entsprechend der LSB-Jahres-Meldung anstelle weiterhin eine umständliche Erfassung und Beitragskassierung von Einzel-Mitgliedern zu betreiben. Die hier anfallenden Kosten könnten anderweitig deutlich sinnvoller eingesetzt werden.

Wir werden daher einen entsprechenden Antrag an die Mitgliederversammlung stellen.

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