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12.01.: Betriebsprüfung?

Aufgrund der im vergangenen Jahr angeregten Überprüfung der Rechtsfähigkeit hat das Amtsgericht das zuständige Finanzamt kontaktiert und um Durchführung einer Betriebsprüfung gebeten um zu prüfen, ob unserem Verein die Rechtsfähigkeit entzogen werden muss.

In weiser Voraussicht hat unser Verein jedoch bereits zum 31.12.2005 seine wirtschaftliche Betätigung vollständig eingestellt, um genau dem vorzubeugen.

Der Entzug der Rechtsfähigkeit ist zum Glück nur möglich, wenn die tatsächliche, also die aktuelle, Geschäftsführung nicht den Vorgaben des Vereinsrechts entspricht. Dies ist nun bereits seit über einem Jahr nicht mehr der Fall. Der Entzug der Rechtsfähigkeit soll nur eine Sanktionierung aktuellen Fehlverhaltens sein. Eine Bestrafung ist nicht vorgesehen. Daher können wir beruhigt in die Zukunft blicken.

Auf jeden Fall werden wir vom Vereinsregister Auskunft zum aktuellen Verfahrensstand anfordern und ggf. weitere Schritte unternehmen.

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