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30.06.: Vereinsregister

Durch einen Mitbewerber ist beim Vereinsregister angeregt worden, unserem Verein die Rechtsfähigkeit zu entziehen, da unser Internetshop nicht innerhalb des Vereins betrieben werden könne. Wir sollte hierfür auf die entsprechenden Organisationsformen des Handelsrechts zurückgreifen. Zur Begründung des Anschreibens an das Vereinsregister wurden hierbei auch viele unzutreffende Behauptungen aufgestellt.

Diesem Ansinnen ist der Vorstand natürlich entgegen getreten. Das Vereinsrecht ermöglicht über das sog. "Nebenzweckprivileg" auch die Unterhaltung eines Geschäftsbetriebs, so lange und soweit dieser dem Verein nicht das Gepräge gibt. Das dies nicht der Fall ist, kann jedes unserer Vereinsmitglieder bestätigen. Im Gegenteil: Erst durch den unterhaltenen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb werden verschiedene Maßnahmen überhaupt erst durchführbar, da sie dem Verein ein gewisses Maß an Selbständigkeit garantieren.

Wir werden zu gegebener Zeit weiter berichten.

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