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Beitragsentrichtung

Ab 1995 soll auf Beschluß des Vorstandes der bargeldlose Beitragseinzug auf freiwilliger Basis eingeführt werden. Mit sofortiger Wirkung gibt es nur noch eine Beitragsliste, die vom Vorsitzenden geführt wird. Wird der Beitrag bei jemandem entrichtet, der keine Beitragsliste hat, so ist eine Quittung auszustellen, die die Zahl der Monatsbeiträge ausweist. Wer Informationen über den Stand der Beitragszahlung wünscht, kann sich in der Geschäftsstelle erkundigen bzw. den Kassierer bitten, entsprechende Erkundigungen einzuziehen.

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