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Wichtige Änderungen

Übungsleiter

Übungsleiter des Vereins erhalten ab Beginn dieses Jahres eine Übungsleiterentschädigung in Höhe von 2,50 DM pro Trainingseinheit. Neben der Übungsleiterentschädigung erhalten die Anspruchsberechtigten weiterhin eine Fahrtkostenerstattung. Der Betrag von 2,50 DM ist seiner Höhe nach tatsächlich nur eine Entschädigung und deckt noch nicht einmal die Aufwendungen. Der Vorstand wird daher mit Vorliegen des Jahresabschlusses 1994 über eine eventuelle Erhöhung der Übungsleiterentschädigung ab 1995 beraten.

Fahrtkosten

Aufgrund der neuerlichen Benzinpreiserhöhung sah sich der Vorstand veranlaßt, die alten Kilometerpauschbeträge zu überarbeiten. Ab 01.01.1994 betragen die maßgebenden Pauschbeträge für Kraftfahrzeuge somit 0,50 DM und für alle übrigen Fahrzeuge 0,25 DM je Entfernungskilometer.

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