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Auf seiner Jahreshauptversammlung hat der Shotokan Ryu in Deutschland beschlossen, bei Prüfungen ab dem 7. Kyu (Orangegurt) beginnend mit dem nächsten Jahr nur noch diejenigen Karateka zur Prüfung zuzulassen, die auch Mitglied im Dachverband sind. Für dieses Jahr ist noch die bisherige kulantere Regelung gültig, derzufolge für Prüfungen bis einschließlich zum 6. Kyu (Grüngurt) eine Verbandsmitgliedschaft nicht vorausgesetzt wurde.
Auf Beschluss der Jahreshauptversammlung des Shotokan Ryu in Deutschland e.V. dürfen ab sofort nur noch Mitglieder des Shotokan Ryu bei Wettkämpfen des SRD starten.
Prüfungen, die in anderen Verbänden abgelegt wurden, unterliegen bei Eintritt in den Shotokan Ryu in Deutschland (SRD) dem Bestandsschutz nach Eintritt in den SRD abgelegte Prüfungen werden vom SRD nicht anerkannt.
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