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Mahnungen

Mahnungen sind immer etwas Negatives. Ich selbst liebe es überhaupt nicht, wenn ich mich leider veranlasst sehe, Mahnungen zu verfassen und abzusenden.

Als ich Ende Mai 1999 den ersten Mahnlauf diesen Jahres durch Marco zusammenstellen ließ, war ich ehrlich gesagt wieder einmal ernüchtert, denn die Zahlungsmoral hat sich bei weitem noch nicht gebessert. Über die Hälfte (35 von 61 = 57,38%) der nicht am Lastschriftverfahren teilnehmende Mitglieder hatten ihre Beiträge nicht fristgemäß beglichen. Dies erschreckte mich insbesondere vor dem Hintergrund, dass unser Vereinskonto in den letzten Wochen keinen allzu hohen Betrag auswies und ich aus diesem Grunde die Anträge auf Übungsleiterentschädigung und Fahrtkostenzuschüsse nur stark verzögert auszahlen konnte.

Insgesamt war ein Betrag von über 2.217,50 DM offen - das sind pro säumigen Zahler ungefähr 63,36 DM. Dieser Betrag ist viel zu hoch! Von diesem Betrag entfallen 1.800 DM auf nicht fristgemäß entrichtete Beiträge sowie 226 DM auf noch nicht bezahlte Rechnungen.

Ich kann nur immer wieder an unsere Mitglieder appellieren, künftig pünktlich zu zahlen oder aber die Möglichkeit des Lastschrifteinzugs zu nutzen. Ihr erleichtert damit dem Verein seine Arbeit um ein Vielfaches und wir können uns besser auf das Wesentliche konzentrieren.

Ich möchte aus diesem Anlass nochmals auf zwei Punkte hinweisen:

Erstens: Die Beitragsfälligkeit hat sich ab dem zweiten Halbjahr 1999 geändert. Die Beiträge sind künftig jeweils am 01.02. und 01.08. jeden Jahres halbjährlich im Voraus zu überweisen. Nach Fälligkeit der Beiträge sind Mahnungen zulässig!

Zweitens: Ab dem 2. Halbjahr 1999 erhebt der Verein bei rückständigen Beiträgen keine Mahngebühren mehr. Statt dessen ist ein Reuegeld von 10,00 DM (unabhängig von der Höhe der offenen Beiträge) zu entrichten. - Allein dieser Umstand dürfte die Überlegung wert sein, die Beiträge künftig pünktlich zu zahlen.
Doch warum habt Ihr noch nicht über eine Teilnahme am Lastschriftverfahren nachgedacht? Einfacher und bequemer geht es nun wirklich nicht mehr. Bei Fälligkeit werden die Beiträge von Eurem Konto abgebucht. Arbeit und Mühe für Euch gleich Null.

Und die Risiken? Eigentlich gibt es beim Lastschriftverfahren keine. Weist das Konto keine ausreichende Deckung auf, besteht für das kontoführende Kreditinstitut keine Verpflichtung zur Einlösung der Lastschrift und zudem haben Sie sechs Wochen lang die Möglichkeit, unberechtigte Abbuchungen rückgängig zu machen. Immerhin nutzen schon 63 unserer Mitglieder (das ist gut die Hälfte) die komfortable Möglichkeit des Lastschrifteinzugs.

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