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Kurz notiert

Geld durch Mahnverfahren

Nach nunmehr bereits knapp vier Jahren hat der Verein die Beiträge eines säumigen Mitglieds über den beauftragten Gerichtsvollzieher einziehen können. Aus einem rückständigen Hauptbetrag von einst 300,50 DM (1995) ist seither ein erklägliches Sümmchen von 588,- DM geworden (Mahnkosten, Nachgebühren, Auslagen).

Trotz zahlreicher Bemühungen des Vereins, konnte mit dem Beitragsschuldner keine Einigung erzielt werden - dabei war der Verein sogar zu einem hälftigen Beitragserlass bereit - allerdings blieb dieses einseitige Angebot des Vereins ohne Antwort. Letztlich blieb keine andere Wahl, als den Gerichtsvollzieher mit der Einziehung des Geldes zu beauftragen, was letztlich auch erfolgte.

Gerichtliche Mahnverfahren sind teuer

Nach Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens haben die ersten Beitragsschuldner gezahlt, um weitere Kosten zu vermeiden. Es ist allerdings fraglich, ob man im konkreten Fall nicht vielleicht doch besser gefahren wäre, die ausstehenden 15,00 DM Beiträge gleich zu überweisen, anstatt durch das gerichtliche Mahnverfahren den Betrag auf über 70,00 DM anwachsen zu lassen.

Vereinsausschlüsse

Demnächst wird der Vorstand über den Ausschluss von zwei weiteren Vereinsmitgliedern wegen zwischenzeitlich bestehender Beitragsrückstände von mehr als 200 DM je Person befinden müssen. In weiteren sechs Fällen ist das außergerichtliche Mahnverfahren zwischenzeitlich so weit abgeschlossen, dass der Verein hier zur Einleitung des gerichtlichen Forderungseinzugs übergehen muss. Aus drei zwischenzeitlich vorliegenden Vollstreckungsbescheiden wird demnächst das Zwangsvollstreckungsverfahren betrieben werden.

Teilnahme an Mitgliederversammlung

Wenn im März die nächste Mitgliederversammlung ansteht, wäre es schön, wenn wir eine möglichst große Mitgliedergruppe begrüßen können. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass im vergangenen Jahr von vielen Mitgliedern beklagt worden war, dass sie über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung keine Kenntnis gehabt hätten, gleichwohl alles in der Vereinszeitung nachzulesen war. Deshalb möchte ich bereits jetzt auf die bevorstehende Mitgliederversammlung hinweisen und recht herzlich dazu einladen. Der genaue Termin wird den wahlberechtigten Vereinsmitgliedern durch eine persönliche Einladung mitgeteilt werden.

Vereinszeitung

Trotz gesunkener Mitgliederzahlen habe ich mich entschlossen, die Auflage der Vereinszeitung auf nunmehr 80 Exemplare zu erhöhen, um damit sicherzustellen, dass auch wirklich fast jedes Vereinsmitglied eine Zeitung erhalten kann.

Es sind in diesem Zusammenhang bereits auch Überlegungen dahingehend aufgetaucht, das Format der Zeitung auf DIN A 5 zu ändern um Druckkosten zu sparen. Aus diesem Einsparpotential heraus könnte die Zeitung künftig im per Post an die Mitglieder versandt werden. Eine endgültige Entscheidung hierzu ist bislang innerhalb des Vorstands noch nicht gefallen.

Steuerfreibeträge für Übungsleiter

Durch das Steuerbereinigungsgesetz 1999 wurde zum 01.01.2000 unter anderem die Änderung des § 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz (EStG) beschlossen. Anstelle des bisherigen als Aufwandspauschale gestalteten sogenannten Übungsleiter-Pauschbetrages i.H.v. 2.400 DM tritt nunmehr ein Betrag von 3.600 DM.

Alle nebenberuflich ehrenamtlich tätigen Vereinsmitglieder (Übungsleiter, Vorstandsmitglieder, Revisionskommission usw.) können künftig im Kalenderjahr bis zu 3.600 DM steuer- und sozialabgabenfrei vom Verein erhalten. Wer auch bei anderen Vereinen tätig ist sollte aufpassen: Denn dieser Freibetrag gilt nur einmal je Kalenderjahr, d.h. die Einnahmen aller nebenberuflichen werden bei der Berechnung der Besteuerungsfreigrenze von 3.600 DM zusammengefasst.

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