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Anlage

Bis zum Alter von 14 Jahren können vor der eigentlichen Prüfung bis zu 2 Zwischenprüfungen abgenommen werden, die durch farbige Streifen auf dem Gürtel gekennzeichnet werden.

Kennzeichnung der Zwischenprüfung

Ab dem 3. Kyu sollten keine Untergraduierungen mehr abgenommen werden, da der Prüfling mit der Prüfungsabnahme mindestens 14 Jahre alt sein sollte.

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