Sie sind hier: Prüfungsordnung SRD
Weiter zu: Prüfungen
Allgemein:
Impressum
Kontakt
Anlage
Bis zum Alter von 14 Jahren können vor der eigentlichen Prüfung bis zu 2 Zwischenprüfungen abgenommen werden, die durch farbige Streifen auf dem Gürtel gekennzeichnet werden.
Kennzeichnung der Zwischenprüfung
-
10. Kyu (Weißgurt) Zwischenprüfung zum 9. Kyu - je Zwischenprüfung ein schwarzer Streifen
-
9. Kyu (Weißgurt) Zwischenprüfung zum 8. Kyu - je Zwischenprüfung ein gelber Streifen
-
8. Kyu (Gelbgurt) Zwischenprüfung zum 7. Kyu - je Zwischenprüfung ein orangefarbener Streifen
-
7. Kyu (Orangegurt) Zwischenprüfung zum 6. Kyu - je Zwischenprüfung ein grüner Streifen
-
6. Kyu (Grüngurt) Zwischenprüfung zum 5. Kyu - je Zwischenprüfung ein blauer Streifen
-
5. Kyu (Blaugurt) Zwischenprüfung zum 4. Kyu - je Zwischenprüfung ein violetter Streifen
-
4. Kyu (Violettgurt) Zwischenprüfung zum 3. Kyu - je Zwischenprüfung ein brauner Streifen
Ab dem 3. Kyu sollten keine Untergraduierungen mehr abgenommen werden, da der Prüfling mit der Prüfungsabnahme mindestens 14 Jahre alt sein sollte.
Gehe zu:
Gichin Funakoshi