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VERSICHERUNG
 

Der Landessportbund Brandenburg hat für sich und seine Mitglieder eine Haftpflicht- und Sportunfallversicherung abgeschlossen. Auch unser Verein ist Mitglied im Landessportbund (LSB) und über diesen sind unser Verein und seine Mitglieder ebenfalls mitversichert.

Heute will ich aus aktuellem Anlaß wieder einmal einige Informationen über die Modalitäten des Versicherungsschutzes sowie die Art und den Umfang desselben informieren.

Zunächst zur Haftpflichtversicherung. Die Haftpflicht versichert alle sich aus dem Satzungszweck und dem Vereinszweck ergebende sportliche Veranstaltungen. Hierunter fallen z.B. Mitgliederversammlungen, Vereinsfestlichkeiten, interne und offene Wettbewerbe, Trainingslager und ähnliches. Im weiteren ist auch der Unterhalt von Büros, Sportstätten und anderen Nebeneinrichtungen des Vereins mitversichert.

Neben vorgenannten Bereichen ist auch die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Vereinsvorstände und der von diesen beauftragten Vereinsmitgliedern. Für alle übrigen Mitglieder besteht eine persönliche Haftpflichtversicherung für alle sich aus der Betätigung für das Interesse des Vereins bei Veranstaltungen ergebenden Tätigkeiten.

Weiterhin sind über die Haftpflicht versichert: Arbeiter und Angestellte der Vereine, Nichtmitglieder als Begleiter von Jugendlichen und Kindern bei Veranstaltungen im Auftrag des Vereins sowie Nichtmitglieder, die am Trainingsbetrieb mit dem Ziel teilnehmen, nach vier Wochen dem Verein beizutreten.

Wie hoch sind die Versicherungsleistungen im einzelnen? Sie sind auf max. 10 Mill. DM für Personenschäden, 1 Mill. DM für Sachschäden und 300 TDM für Vermögensschäden für alle Versicherungsleistungen eines Versicherungsjahres begrenzt. Zusätzlich zu beachten ist, daß anderweitiger Versicherungsschutz dem Versicherungsvertrag des LSB mit der Loyd-Versicherungs-AG vor- ausgeht.


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