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EHRENAMT
 



Ehrenamt und Schule


Neue Wege geht das Ministerium für Kultus und Sport in Baden-Württemberg. Um Jugendliche darin zu stärken, daß sie im Gemeininteresse in Vereinen und Verbänden verstärkt mitwirken, wurde für den Schulbereich in Baden-Württemberg von seiten des Ministeriums die Möglichkeit geschaffen, daß eine ehrenamtliche Tätigkeit von Jugendlichen auch durch die Schule bescheinigt werden kann.
Nach den Vorstellungen des Ministeriums soll die ehrenamtliche Tätigkeit von Schülern nun auch schriftlich dokumentiert und in einem Beiblatt zum Zeugnis schriftlich festgehalten werden. Aus dem Zeugnis ist dann ersichtlich, daß der Schüler ehrenamtliche Tätigkeiten bei Vereinen und Gruppen der Sport-, Musik- und Laienmusikverbänden sowie bei anerkannten Trägern der freien Jugendarbeit ausgeübt hat.

Der Weg
Es ist Aufgabe der jeweiligen Organisationen, ein derartiges Dokument auszustellen und an die Schule der Jugendlichen weiterzuleiten. Die Bescheinigung sollte folgende Angaben enthalten: Name des Jugendlichen,Art und Dauer einer ehrenamtlichen Funktion,Aufgabengebiet undbesondere Bemerkungen.Die eigentliche Mitwirkung der Schule beschränkt sich dann darauf, diese Bescheinigung auf Wunsch der Jugendlichen dem Zeugnisheft beizulegen.

Bewertung
Das Beiblatt bei Abschlußzeugnissen und damit die Übermahme in Bewertungsunterlagen ist mit Sicherheit ein gewisser Pluspunkt für Berufsanfänger.

Unterrichtsbefreiung
Über diese Zeugnis-Möglichkeit hinaus sollen über eine Änderung der sog. Schulbesuchsverordnung die Beurlaubungsmöglichkeiten für ehrenamtlich tätige Schüler wesentlich erweitert werden. Möglich wird es also künftig sein, daß auch für die Teilnahme etwa an Fortbildungsveranstaltungen während eines Wochenendes (Freitag bis Sonntag) eine Unterrichtsbefreiung gewährt werden kann.

Es kann davon ausgegangen werden, daß Jugendliche mit einem Ehrenamt auch an sonstigen Schultagen für besondere Vereinsbzw. Verbandsveranstaltungen freigestellt werden, wenn dies vom jeweiligen Verband befürwortet wird. Der Beurlaubungsantrag ist vom Erziehungsberechtigten, bei volljährigen Schülern von diesen selbst zu stellen. Über den Antrag entscheidet nach wie vor der zuständige Schulleiter.

Fazit
Ein hochinteressanter Ansatz, um Jugendliche doch noch stärker zu motivieren, ein Ehrenamt in VereinenNerbänden auszuüben.
Die Neuregelungen zur Stärkung des "Ehrenamts" sollen bereits im Lauf des begonnenen Schuljahrs umgesetzt werden. Zu hoffen bleibt, daß sich auch weitere Bundesländer dieser Schul-Initiative anschließen.

TipErkundige Dich doch einmal bei Deinem Schulleiter, ob er bereit wäre, eine derartige Bescheinigung über die ehrenamtliche Tätigkeit in einem Vereinsorgan oder als Übungsleiter in unserem Verein dem Zeugnis beizufügen. Der Vorstand steht Dir gern mit Rat und Tat zur Seite.


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