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DEMOKRATIE PUR
 

Mit sofortiger Wirkung hat der Deutsche Karateverband (DKV) folgende Maßnahmen beschlossen:

Prüfer, die im Besitz einer DKV-Lizenz sind und außerhalb des DKV (also z.B. für die JKA) Prüfungen abnehmen oder auch nur Mitglied in einem weiteren Karatedachverband sind, wird die Lizenz entzogen.

Prüfer (oder solche die es werden wollen) dürfen ebenso wie Kampfrichter nicht auch noch in einem weiteren Karateverband Mitglied sein.

Jeder, der in einem weiteren Verband Mitglied ist, wird weder zur Fachübungsleiterausbildung, noch zur Traineraus- und Fortbildung zugelassen.

Artikel über und von anderen Verbänden dürfen in der DKV-Zeitschrift nicht veröffnetlicht werden.

Ja, man geht sogar so weit, daß man Kadermitgliedern und Funktionsträgern des DKV die Mitgliedschaft in anderen Verbänden untersagt.

Irgendwie kennt man das doch noch aus alten Zeiten!?

All diese Entscheidungen zielen zunächst gegen den Deutschen JKA-Karate-Bund (DJKB) unter Leitung von Shihan Hideo Ochi, indirekt aber auch gegen jeden anderen Verband, der dem DKV ein Dorn im Auge ist.

Offensichtlich versucht der DKV mit diesen "demokratischen" und durchaus "rechtmäßigen" Methoden seine Vormachtstellung in Deutschland zu behaupten. Denn auch durch die Handlungsweise des DKV, die in der letzten Zeit wiederholt eindeutig gegen seine Satzung verstieß, haben sich viele namhafte Karateka anderen Verbänden zugewandt.

Ich möchte euch hier in kurzen Umrissen einmal diese Behauptungen am Beispiel des DJKB darstellen.

Shihan Hideo Ochi (7°), fast 20 Jahre Bundestrainer im DKV wollte Karate wieder nach den traditionellen Richtlininen der JKA ausrichten. Zu diesem Zweck sollte innerhalb des DKV die Stilrichtung JKA errichtet werden.

Der DKV wollte aber von dieser neuen Stilrichtung nichts wissen und versuchte ihr daher die elementarsten, sogar satzungsgemäß verbrieften, Rechte vorzuenthalten.

Mehrfach wurde auf Bundesversammlungen der Antrag auf Anerkennung als Stilrichtung eingebracht, aber jedes Mal abgelehnt. (Dies mit der fadenscheinigen Begründung, es gäbe bereits eine Stilrichtung Shotokan Karate.)

Der damals bestehende Verein zur Förderung des JKA-Karate in Deutschland reichte daraufhin Klage beim DKV-Schiedsgericht ein - und siehe da: Das Schiedsgericht entschied, daß die Ablehnung der Anerkennung als Stilrichtung satzungswidrig sei. Doch dessen unbeeindruckt, wurde auf der nächsten Bundesversammlung ein fast komplett neues Schiedsgericht gewählt und das nicht genehme Urteil einfach übergangen!

Man stelle sich doch nur einmal vor, daß Shito-Ryu (viele der stimmberechtigten Landesvertreter wußten noch nicht einmal, was Shito-Ryu bedeutet) mit nur 500 Mitgliedern zum Sport- und Prüfungsbetrieb zugelassen wurde, wohingegen ein Verein mit über 12.000 Mitgliedern einfach ausgegrenzt wird.

Die letzte Konsequenz aus dieser starren Haltung des DKV war die Gründung eines eigenständigen Verbandes, des Deutschen JKA-Karate-Bundes.



Ausführlichere Informationen zu diesem Thema könnt ihr auch der Informationszeitschrift "JKA-Karate" (Heft 2/93) entnehmen.


Kurz notiert | Lehrgang in Elsterwerda