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LEHRGANGSKOSTENZUSCHÜSSE
 

Der Verein erstattet auf Grundlage der Kosten-, Honorar- und Entgeltordnung die Fahrtkosten zu begünstigten Lehrgängen und trägt bei bestimmten Lehrgängen auch einen Teil der Lehrgangskosten. Diese Möglichkeit wurde aber im letzten Jahr nur von wenigen Mitgliedern ausgeschöpft. Somit habt Ihr eine ganze Menge Euch rechtmäßig zustehendes Geld verschenkt.

Zunächst einmal etwas Grundsätzliches: Anspruchsberechtigt sind alle Mitglieder des Vereins (oder vertretungsweise Eure Eltern). Doch wie läuft nun das Verfahren?

Die Art der Begünstigung für den Euch interessierenden Lehrgang ist der Lehrgangsübersicht (in dieser Zeitschrift veröffentlicht) zu entnehmen. Aus dieser ist ersichtlich, ob und welche Zuschüsse der Verein gewährt.

Für die Benutzung eines Kraftfahrzeugs erstattet der Verein Fahrtkosten in Höhe von 0,50 DM je Entfernungskilometer, wenn mindestes 3 Vereinsmitglieder mit diesem Fahrzeug zum Lehrgangsort gelangt sind. Sollten einmal weniger Vereinsmitglieder das Kraftfahrzeug benutzt haben, so entfällt die Fahrtkostenerstattung nicht etwa, vielmehr ermäßigt sich der Pauschbetrag jeweils entsprechend (2 Vereinsmitglieder = 0,33 DM, 1 Mitglied = 0,13 DM jeweils je Entfernungskilometer). Der Pauschbetrag von 0,25 DM je Entfernungskilometer für die übrigen Fahrzeuge bleibt seiner Höhe nach - unabhängig von der Anzahl der Mitfahrer - unverändert. Antragsberechtigt ist derjenige, der das Fahrzeug gefahren hat.

Der Verein trägt manchmal auch einen Teil der Lehrgangskosten. Die Höhe des Lehrgangskostenzuschusses ist direkt der Lehrgangsübersicht zu entnehmen. Entweder ist dort der Betrag angegeben oder der Erstattungssatz.

Ihr braucht Euch nach Besuch eines begünstigten Lehrganges von Eurem Übungsleiter nur die entsprechenden Formulare geben lassen und diese innerhalb eines Monats ausgefüllt in der Geschäftsstelle einzureichen - schon bekommt Ihr Euer Geld.

Also: Künftig ruhig ein bißchen mehr Bürokratie in Kauf nehmen, dafür aber kein Geld mehr verschenken!


Kurz notiert | Informationen des Vorstands