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KURZ NOTIERT

Änderungen im Mahnverfahren

Der Vorstand hat die Änderung des bisher geltenden vereinsinternen Mahnverfahrens beschlossen. Bei Beitragsrückständen wird ab sofort von der Erhebung von Mahngebühren abgesehen. Statt dessen erhebt der Verein ein Reuegeld i.H.v. 10,00 DM bei nicht fristgerechter Zahlung und dadurch notwendig werdender Mahnung. Der Vorstand erhofft sich hierdurch eine bessere Zahlungsmoral. Die bisher geltenden Entgeltsätze für die Nachgebühren (10 v.H. des fälligen Betrages bei der zweiten Mahnung) bleiben bestehen.


Spendenkonto

Der Verein hat jetzt ein Spendenkonto eingerichtet, auf welches jederzeit gespendet werden kann. Wie allgemein üblich, erhält der Spender sodann von der Stadtverwaltung Bad Liebenwerda eine entsprechende steuerlich abzugsfähige Spendenquittung. Geben Sie bitte bei Ihrer Überweisung Ihren Namen und den Zweck "Förderung des Sports" - optional zusätzlich auch mit dem Zusatz "zur Mehrung des Kapitals" an. Letzter Zusatz ist aus steuerlicher Sicht im Hinblick auf den Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung notwendig, da dem Verein so die Möglichkeit eröffnet wird, das Geld direkt in eine Rücklage einzustellen; es muss nicht zeitnah verwendet werden.


Projektwoche

Im Rahmen eines Schulprojekts wird der Verein in der letzten vollen Schulwoche am Gymnasium Bad Liebenwerda eine Projektwoche mitgestalten. Wir hoffen möglichst viel Zuspruch zu haben. Am Ende der Projektwoche, am Samstag, wird unser Verein zudem mit einer Karate-Vorführung vor Ort sein.


Ausschlüsse

Seit langem wieder hat der Vorstand den Ausschluss dreier Mitglieder beschließen müssen. Die drei Mitglieder stehen bei dem Verein derzeit mit knapp 700,00 DM in der Kreide, wobei ein Betrag von über 150,00 DM auf nicht bezahlte Rechnungen für Karate-Anzüge zurückzuführen ist.

Der Vorstand hat den betreffenden Mitgliedern die Möglichkeit eines Sonder-Beitrags-Erlasses eingeräumt, mit dem sie den gerichtlichen Forderungseinzug vermeiden können.


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