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GERICHTLICHES MAHNVERFAHREN
 

Nachdem wir bei einem ehemaligen Mitglied bereits einen Vollstreckungsbescheid vorliegen hatten, haben wir, nachdem dieses Mitglied auch auf nochmaliges Anschreiben nicht reagiert hat, nunmehr den Gerichtsvollzieher mit der Einziehung der Forderung beauftragt. Aus einem offenen Betrag von "nur" 300,50 DM sind mittlerweile 512,71 DM geworden. Hierin enthalten sind Nachgebühren von 91,50 DM sowie die Kosten des Verfahrens. Wir hoffen, dass wir nun endlich unsere Forderung realisieren können.

Drei weitere Mitglieder mussten aus dem Verein ausgeschlossen werden, da sie seit ihrem Beitritt im September des letzten Jahres noch keine Mark Beitrag entrichtet und auch die Rechnungen für die Anzüge noch nicht bezahlt haben. Da diese Mitglieder geltend machten, von Sozialhilfe leben zu müssen, gewährte der Vorstand eine 50-prozentige Beitragsermäßigung. Mehrmalige Versicherungen der Mitglieder, die Beiträge nunmehr umgehend entrichten zu wollen, wurden nicht eingehalten. Der Vorstand hatte sich daher entschlossen, den betreffenden Mitgliedern einen nochmaligen 50-prozentigen Erlass der offenen Beiträge zu gewähren, unter der Bedingung, dass die dann noch offenen Beträge umgehend beglichen werden. Als dies nicht geschah, wurden diese Mitglieder aus dem Verein ausgeschlossen und zugleich das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet. Auf einen Hauptbetrag von 183,50 DM kommen bei einem der Mitglieder Mahnkosten und Nachgebühren des Vereins von 39,95 DM zuzüglich der Gerichts- und Verfahrenskosten von 45,89 DM - insgesamt ein Betrag von 269,34 DM. Bei einem weiteren Mitglied wird das gerichtliche Mahnverfahren wegen einer offenen Forderung von 266,94 DM eingeleitet, während gegen das dritte Mitglied wegen einer Forderung von 316,69 DM vorgegangen werden muss.

Gegen ein drittes Mitglied, welches nach Austritt aus dem Verein den Rest-Beitrag von 15,- DM nicht mehr entrichtete, wurde nach mehrmaligen Anmahnen und Verweis auf die nicht unerheblichen Gerichtskosten schließlich auch das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet, weil seitens des Mitgliedes keine Reaktion erfolgte. In diesem besonders krassem Fall kommen auf eine Hauptforderung von 15,00 DM und 10,50 DM Mahnkosten und Nachgebühren des Vereins Gerichtskosten von 46,31 DM! Es sind nunmehr statt der ursprünglich geforderten 15,00 DM 71,81 DM zu zahlen, um ein Zwangsvollstreckungsverfahren zu vermeiden.

Mittlerweile muss der Verein wegen offenen Forderungen von 1.437,49 DM gegen ehemalige Mitglieder vollstrecken. Wie sehr nur könnte der Verein dieses Geld gebrauchen... Aus diesem Anlass möchte ich noch einmal eindringlich an alle Mitglieder appellieren - bitte zahlt künftig pünktlich, so dass bereits der Verein nicht mehr genötigt ist, Zahlungserinnerungen zu versenden. - Vielen Dank


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