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ICH WILL RAUS!
 

Austrittserklärungen sind von Natur aus etwas Unerfreuliches, dokumentieren sie doch, dass ein Mitglied mit dem Verein, dem Training oder der Sportart abgeschlossen hat und kein Interesse mehr zeigt. Wenngleich ich auch hin und wieder Austrittserklärungen erhalte, die über die Formulierung "hiermit kündige ich die Mitgliedschaft zum nächst möglichen Termin" hinausgehen und sogar Worte des Dankes für die geleistete Arbeit und die Bemühungen enthalten, gibt es auch von Zeit zu Zeit Briefe, die mich sowohl als Vereinsvorsitzenden, wie auch Trainer hart treffen, besonders dann, wenn ganz den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen.

Ich möchte mir daher die Zeit nehmen, auf die von den Eltern eines Mitglieds erhobenen Vorwürfe einzugehen und versuchen, die Angelegenheit in das rechte Licht zu rücken.
Diese schreiben: "Sie hatten zwar mit Schreiben vom 5.3.99 auf eine mögliche Beitragserhöhung hingewiesen, wir wurden jedoch nicht konkret darüber informiert." Es ist durchaus richtig, dass der Vereinsvorstand nach der Mitgliederversammlung nicht mehr jedes Mitglied persönlich angeschrieben hat, um mitzuteilen, dass die Beitragserhöhung beschlossen wurde. Es wird von jedem Mitglied erwartet, an Mitgliederversammlungen teilzunehmen oder, sollte dies nicht möglich sein, zumindest die Protokolle der Versammlungen einzusehen. Darüber hinaus werden Vorstandsbeschlüsse und Beschlüsse der Mitgliederversammlung im Vereinsorgan (unsere Vereinszeitung) veröffentlicht. Konkret wurden in der letzten Ausgabe (2/99) sowohl die beschlossenen Beitragserhöhungen wie auch die übrigen Beschlüsse der Mitgliederversammlung ausführlich dargestellt - einschließlich der neuen Beitragsfälligkeiten.

Weiter wird geschrieben: "Zum Anderen hatten wir mit Ihnen eine vierteljährliche Abbuchung vereinbart. Sie hatten also nicht das Recht, einen kompletten Halbjahresbeitrag ohne meine Zustimmung abzubuchen!" Grundsätzlich mag dies stimmen, denn die alten Aufnahmeformulare, welche auch einen Abschnitt für die Lastschrifteinzugsermächtigung enthalten, weisen sinngemäß folgenden Passus aus: "Die Beiträge werden bei Fälligkeit (quartalsweise im Voraus) von Ihrem Konto abgebucht." Nach Änderung der Vereinssatzung war dieser Passus in der Lastschrifteinzugsermächtigung natürlich überholt. Ein entsprechender Hinweis erging jedoch an die Lastschriftteilnehmer nicht, da der Vorstand davon ausgehen konnte, dass sich hier im Einzelfall keine größeren Konsequenzen ergeben würden, zumal auch die veränderte Beitragsfälligkeit Gegenstand eines längeren Beitrags in der letzten Ausgabe unserer Vereinszeitung war (siehe auch meine vorstehenden Ausführungen).

Im Weiteren werden gegen die Trainer des Vereins z.T. sehr schwere Vorwürfe erhoben: "Desweiteren möchte ich mich hier auch mal ganz konkret zum Ablauf Ihres Trainingsprogrammes äußern. Die Kinder spielen Fußball und machen Ausdauerlauf. Die meiste Zeit der ohnehin sehr teuren Trainingsstunde wird für diese Sportarten genutzt. Weder ich noch meine Tochter können einen Sinn darin erkennen. Eigentlich sollten Sie den Schüler ja Grundbegriffe von Karate vermitteln." Es ist richtig, dass in den Ferien - und ich betone hier ausdrücklich: nur in den Ferien - während der angebotenen eingeschränkten Trainingszeiten auch Fußball gespielt und evtl. Ausdauerlauf geübt wurde.

Ich darf hierzu folgendes sagen:

1. Fußballspiel: Soweit das Training unter meiner Leitung stand, haben wir anstelle der Erwärmung auf Wunsch der Mehrzahl der Trainingsteilnehmer Fußball gespielt. Im Anschluss fand jedoch stets eine Trainingseinheit statt, die aber im Gegensatz zum regulären Training andere Inhalte hatte, denn es macht wenig Sinn, neue Techniken zu erarbeiten und zu besprechen, wenn im Durchschnitt nur ein Viertel der Trainingsteilnehmer anwesend ist, die für gewöhnlich am Training teilnehmen. Daher wurden in den Ferien vorrangig einfache Grundtechniken wiederholt sowie diverse Selbstverteidigungstechniken geübt.

2. Ausdauerlauf: In welchem Umfang Ausdauerlauf in den Ferien geübt worden sein soll vermag ich nicht nach zu vollziehen. Während der von mir geleiteten Trainingseinheiten gibt es immer wieder Übungsstunden, in denen zur Erwärmung auch einmal eine längere Laufeinheit (max. 15 Minuten) auf dem Programm steht, denn mit Ausdauerlauf kann das Herz-Kreislaufsytem hervorragend trainiert werden. Es ist von enormer Bedeutung, den Körper auf die z.T. sehr hohen Belastungen des Herz-Kreislaufsystems durch geeignetes Training vorzubereiten, wozu der Ausdauerlauf dient, zumal hier auch gelernt werden kann, die Arbeit der Muskeln zu ökonomisieren und durch eine gute Atemtechnik höhere Leistungen zu erzielen und so einer zu raschen Erschöpfung vorzubeugen.
Den Sinn der vorstehend beschriebenen Sportarten hätte ich auf Wunsch erläutern können, um Missverständnissen vorzubeugen, jedoch sehe ich als Trainer meine primäre Aufgabe nicht darin, vor der Ausführung einer jeden Übung auf die Vor- und Nachteile derselben einzugehen, um in einer anschließenden Diskussionsrunde darüber abzustimmen, ob wir denn nun diese Übung ausführen wollen oder nicht. Dies wäre wahrlich vertane Zeit. Weder vor noch nach dem Training wurde jedoch jemals die Frage nach dem Sinn bestimmter Übungen an mich heran getragen.

Auf den Punkt "teure Trainingsstunde" möchte ich bei dieser Gelegenheit auch einmal etwas näher eingehen. Für die Trainingsstunde zahlen unsere Mitglieder nichts. Diese wird vom Verein sozusagen als "Serviceleistung" angeboten. Gezahlt werden von den Mitgliedern zwar Beiträge, jedoch sind diese kein Entgelt für die Trainingsteilnahme, wie es vermutlich vielfach verstanden wird, sondern es handelt sich Mitgliedsbeiträge. Als Mitglied habe ich eine ganze Reihe von Rechten, die sich aus den Satzungen und Ordnungen des Vereins

ergeben und für die Mitgliedschaft im Verein habe ich meine Beiträge zu entrichten - nicht als Entgelt für das Training. Von den Beiträgen wird ausschließlich die Vereinsarbeit als solche finanziert.

Würde ich die Beiträge als Entgelt für die Trainingsteilnahme betrachten, dann möchte ich doch einmal näher beleuchten, wie hoch das Entgelt für diese "teure Trainingsstunde" nun wirklich ist. Jedes Mitglied kann Montags anderthalb Stunden in Hohenleipisch, Dienstags und Donnerstags jeweils zweimal eine Stunde in Bad Liebenwerda und Samstags anderthalb Stunden in Elsterwerda trainieren. Summa summarum sind dies 7 Stunden Training je Woche, das entspricht ca. 30 Stunden Training im Monat. Damit kostet eine Trainingsstunde für Mitglieder bis 18 Jahren exakt 67 Pfennige je Stunde. Ich möchte gern einmal den kommerziellen Anbieter kennen lernen, der seine Leistungen für diesen Preis anbietet!

Ich möchte noch einen weiteren Punkt aufgreifen, der bislang überhaupt nicht zur Sprache gekommen ist. Während die Mehrzahl aller Vereine ihren Trainingsbetrieb in den Ferien gänzlich einstellt, bietet unser Verein seine Trainingsmöglichkeiten (wenn auch in eingeschränktem Umfang) weiter an. Während der gesamten Sommerferien fiel das Training an nur 10 Tagen (davon 6 Mal in Hohenleipisch wg. Baumaßnahmen, 1 Mal in Elsterwerda) von insgesamt 33 Tagen aus, wobei gerade für die Trainingsgruppe Bad Liebenwerda alle Trainingseinheiten durch die Übungsleiter des Vereins abgesichert wurden.

Auch auf die letzten Punkte Ihres Schreibens möchte ich abschließend noch eingehen: "Ich kündige die Mitgliedschaft meiner Tochter hiermit fristlos. Ich erwarte von Ihnen auch, daß Sie mir umgehend den überzahlten Beitrag zurückerstatten. Ich bitte um Kündigungsbestätigung."
Eine fristlose Kündigung sieht die Vereinssatzung nicht vor und ist daher auch nicht möglich. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum darauf folgenden Monatsletzten. Überzahlte Beiträge werden durch den Verein auf Antrag bei Vereinsaustritt stets zurückgezahlt und gleichfalls erhält jedes Mitglied, dass dem Verein den Rücken kehren will, eine Kündigungsbestätigung.

Ich würde mich sehr freuen, wenn beim Auftreten von Problemen und Unstimmigkeiten zunächst der Kontakt mit den Verantwortlichen gesucht würde, um eine einseitige Betrachtung des Sachverhalts zu vermeiden, denn viele Dinge stellen sich ins rechte Licht gerückt ganz anders dar, als sie zunächst scheinen.

Ralph P. Görlach


Japan in Berlin | Gasshuku in Wien