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EHRENORDNUNG
 

Als sehr hohe Auszeichnung ist die Verleihung der Ehrennadel in Gold vorgesehen, die natürlich nur für besonders hervorragende Einzelleistungen vergeben werden darf. Weitere Voraussetzung für die Verleihung der Ehrennadel in Gold ist zudem eine mindestens 10-jährige Vereinsmitgliedschaft. Doch auch für treue Mitgliedschaft kann die Ehrennadel in Gold verliehen werden, wenn eine mindestens 25-jährige Vereinsmitgliedschaft ohne Verstoß gegen die Vereinsstatuten feststellbar ist.
Auch an Vereinsförderer soll eine Verleihung der Vereinsehrennadeln möglich sein. Jedoch bedarf es hierzu eines ausdrücklichen Beschlusses der Mitgliederversammlung.

Die höchste Form der Auszeichnung besteht in der Verleihung der Ehrenmitgliedschaft. Hierüber entscheidet jedoch immer die Mitgliederversammlung. Die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft ist für Mitglieder immer mit der Vergabe des Ehrenabzeichens in Gold verbunden. Eine Ehrenmitgliedschaft ist für herausragende Dienste um den Verein vorgesehen oder, wenn das Mitglied das 60. Lebensjahr vollendet und dem Verein mindestens 25 Jahre angehört hat. Auch herausragende Förderer können nach mindestens 3-jährigen intensiven Bemühungen um den Verein die Ehrenmitgliedschaft zuerkannt bekommen. Ehrenmitglieder sind übrigens ab ihrer Ernennung von der Beitragszahlung befreit, haben aber volles Stimm- und Wahlrecht.

Neben der Ehrenmitgliedschaft kann auch ein Ehrenamt verliehen werden. Dies ist nach langjähriger aktiver Arbeit in einem Gremium des Vereins (z.B. im Vorstand oder der Revisionskommission) möglich. Die Verleihung eines Ehrenamtes berechtigt, auch weiterhin beratend an den Sitzungen teilzunehmen.

Nach all den vorstehenden Auszeichnungen besteht auch die Möglichkeit, der Vornahme von Ehrungen aus besonderen Anlässen. Hierunter fallen Jubiläen, Hochzeiten, Beförderungen u.a.m..

Für die „alten Hasen” unter den Mitgliedern noch eine Information: Ihre Mitgliedschaft im früheren Polizeisportverein wird voll auf die Mitgliedschaft in unserem Verein angerechnet


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